»Die Verhaftung der Dunkelheit wegen Einbruchs«

Nach Einbruch einer gewissen Dunkelheit konnte man dieser in flagranti habhaft werden. Bei dem auf frischer Tat betretenen Verdächtigen handelt es sich höchst wahrscheinlich um einen Serientäter. U-Haft ist angezeigt. Alle drei wesentlichen Gründe liegen massiv vor:

1. WiederbegehungsGefahr Objektive Berichte sprechen einhellig von einem Wiederholungstäter. Gefahr ist im Verzug. Der Einbruchstäter könnte nach Sonnenuntergang rückfällig werden und müsse laut Täterprofil aus einem kriminologischen Zwang heraus sogar erneut straffällig werden. In einer düsteren Prognose verstiegen sich mehrere federführende Tageszeitungen zu einer Prophezeiung: Der mutmassliche Täter (für den natürlich die UnschuldsVermutung gilt) würde sogar noch am selben Abend wieder rück- und somit straffällig werden. Selbst die genaue Uhrzeit ergäbe sich durch astronomische Berechnungen. Unbestätigten Gerüchten zufolge soll die Dunkelheit wieder im Osten zuschlagen. Die Bevölkerung möge auf der Hut sein und Vorkehrungen treffen!

Zweiter Grund: FluchtGefahr. Für gutinformierte Kenner der Szene steht fest: Der Delinquent habe in besonders zwielichtigen Kreisen im hohen Norden jenseits des Polarkreises dunkle Komplizen unter lichtscheuem Gesindel. Ein kriminelles Subjekt könne sich dorthin absetzen und wäre dann (tage|wochen|monate) lang weder sicht- noch auffindbar. Im Reich der Mitternachtssonne könne die Dunkelheit unbehelligt untertauchen. Bestehe doch kein Rechtshilfeabkommen - existiere doch kein Auslieferungsvertrag!

Letzter Grund: Der massivste! VerdunkelungsGefahr kann nicht ausgeschlossen werden. Sondern wird - ganz im Gegenteil - von Experten sogar erwartet. Im Sinne eines Täterprofils des Innenministeriums ist U-Haft angezeigt. Lediglich aus Gründen der Kalmierung der Bevölkerung wird mit Anzeige auf freiem Fuss gegen finanzielle Sicherstellung gemässigt rigide vorgegangen.
(Wer von den Komplicen aus der Riege der nutzniessenden Nachtschwärmer bezahlt die festgesetzte Kaution?) Sachdienliche Beobachtungen und Hinweise bitte umgehend ans nächste Sicherheitsbüro oder eines der Aufnahmestudios. Nähere Informationen in jeder Dienststelle. Es ist keine Belohnung ausgesetzt. Achtung! Der Täter ist gefährlich! Weil er - wie alle Augenzeugen einhellig glaubhaft versichern - völlig lautlos hereinbricht.

Quellenangabe: Rahmennovelle aus "Die Verhaftung der Dunkelheit wegen Einbruchs", 500 Seiten, Schutzumschlag von Prof. Ernst Fuchs

Zum/r Autor/in

Lebt in Piringsdorf und Wien.

Zahlreiche Veröffentlichungen, zuletzt "Die schönsten Liebeslieder von Slipknot" (2007) im Androkles Verlag

www.kawei.at

www.androkles.com

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